Weiterhin Maskenpflicht an der GAZ
GESUNDHEIT und SICHERHEIT für alle!
Das Stadtgesundheitsamt hob die Maskenpflicht auf. Wir sehen das Tragen der Mund-Nasen-Maske im Unterricht weiterhin als wichtig an und halten daran fest.
Die Gründe dazu sind, dass
- der Mindestabstand von 1,50 m in den Räumen kaum eingehalten werden kann. „Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen überall dort, wo kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann“, so die Order des Hessischen Kultusministeriums und des Frankfurter Gesundheitsamtes für die Bildungseinrichtungen.
- der Herbst naht und damit stehen auch Erkältung und Grippe wieder vor der Tür. Diese Krankheitsbilder werden ebenso durch Tröpfchen übertragen, wie der Corona-Virus.
- wir im Winter die Fenster und Türen nicht so weit aufstellen wie zurzeit. Damit öffnen wir Tür und Tor für die Ausbreitung des Corona-Virus und den Viren, die Erkältungen und Grippe auslösen.
- sowohl Schüler*innen als auch Lehrer*innen, die zur Risikogruppe gehören im Schulbetrieb teilnehmen und wir sie schützen müssen.
Somit ergibt sich die Aufrechterhaltung der bisherigen Hygienemaßnahmen:
Beim Betreten des Schulgeländes ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen. Das gilt für den gesamten Aufenthalt auf dem Schulgelände und auch im Schulgebäude.
Der Mund- und Nasenschutz ist auch während des Unterrichtes zu tragen.
Nach dem Betreten des Klassenraumes heißt es weiterhin die Hände waschen. Das gilt nicht nur in der 1. Stunde, sondern auch nach jeder Pause.
Am Unterrichtsende sind die Tische zu wischen, die Stühle hochzustellen, den Müll in die entsprechenden Mülltonnen zu entsorgen und den Boden zu fegen.