Schulbetrieb am 27.04.20

Wie geht es weiter?

Liebe Leser*innen,

wie geht es weiter? Diese Frage brennt Ihnen wie uns unter den Nägeln.

Sind die hygienischen Voraussetzungen vom Stadtschulamt erfüllt, soll ab dem 27.04.2020 der Schulbetrieb in Etappen wiederaufgenommen werden.

„Aufgrund der hohen Anforderungen des Infektionsschutzes (Einhaltung der Abstandsgebote, hygienische Maßnahmen) wird die Wiederaufnahme des Schul-betriebes in Hessen in verschiedenen … Stufen erfolgen müssen“, so der hessische Kultusminister Prof. Dr. Lorz in seinem Schreiben vom 17.04.2020. Aufgrund dieser hohen Anforderungen sollen zunächst die höheren Jahrgänge, also die Jahrgänge 9 und 10, „wieder in den Präsenzunterricht wechseln… Weitere Jahrgangsstufen sollen dann – soweit es die weitere Entwicklung der Pandemie zulässt – in mehreren Schritten im Laufe des Monats Mai folgen.“

Unter der Voraussetzung, dass ein Mindestabstand von 1,50 m in alle Richtungen zwischen den Schüler*innen eingehalten werden soll, richtet sich die Kursgröße. Für unsere Kurse des Jahrganges 9 und 10 bedeutet das, dass wir die Kurse halbieren und in andere Klassenräume wechseln müssen. Wir werden aufgrund der räumlichen und personellen Voraussetzungen nicht den bisherigen Stundenplan fortführen. Es kommt für die 9. und 10. Klassen zu einer Stundenplanumstellung, die wir Ihnen in einem Elternbrief mitteilen, der Ihnen in dieser Woche zugeht.

Die Abschlussprüfungen finden vom 25. – 29. Mai 2020 statt. Der Nachschreibetermin vom 8. – 10. Juni 2020.

Bewertung der unterrichtsersetzenden Lernsituation

Prof. Dr. Lorz teilt mit, dass nach „Wiederaufnahme des Unterrichts keine Bewertung des Wissens und der Kompetenzen, die sich Schülerinnen und Schüler in der Zeit der Freistellung vom Unterricht angeeignet haben, im Sinne der Leistungsbewertung gemäß §73 HSchG erfolgen darf. Notwendig ist aber …. die Lernstände der Schülerinnen und Schüler (zu)ermitteln und die Inhalte der Lernangebote aus dieser Phase aufgreifen.“ Der Stoff soll im Unterricht nachbehandelt werden und könne dann der Leistungsbewertung unterliegen, d. h. es kann eine Arbeit über diesen aufgearbeiteten Stoff geschrieben werden.

Schulfahrten, Unterrichtsgänge …

Aufgrund der unklaren Reiselage sollen bis zum Beginn der Herbstferien keine Klassenfahrten (im Schuljahr 20/21 dürfen zu dem auch keine Klassenfahrten außer-halb Deutschlands stattfinden) oder Unterrichtsgänge unternommen werden. Auch Betriebspraktika, Wanderungen, der Besuch eines außerschulischen Lernortes entfallen ebenfalls. In der Begründung dazu heißt es: „Damit sich die Schulen in den ersten Wochen nach den Sommerferien voll auf den Unterricht und ggf. die Kompensation von ausgefallenem Lernstoff konzentrieren können.“

Sobald uns weitere Informationen vorliegen, informieren wir Sie. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen und dem Wunsch an Sie: Bleiben Sie gesund!

Ruth Dittmann

Schulleiterin