heute hat die Hessische Landesregierung einen weiteren Schritt unternommen, um
coronabedingte Einschränkungen zurückzunehmen. Bereits ab morgen, Mittwoch, dem
23. November 2022, entfällt in Hessen die Absonderungspflicht für Corona-Infizierte. An
die Stelle der Absonderungspflicht tritt für positiv auf das SARS-CoV-2-Virus Getestete
die dringende Empfehlung, sich freiwillig abzusondern. Soweit sich positiv Getestete
nicht zuhause absondern, sind sie grundsätzlich verpflichtet, Mund und Nase
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