heute hat die Hessische Landesregierung einen weiteren Schritt unternommen, um coronabedingte Einschränkungen zurückzunehmen. Bereits ab morgen, Mittwoch, dem 23. November 2022, entfällt in Hessen die Absonderungspflicht für Corona-Infizierte. An die Stelle der Absonderungspflicht tritt für positiv auf das SARS-CoV-2-Virus Getestete die dringende Empfehlung, sich freiwillig abzusondern. Soweit sich positiv Getestete nicht zuhause absondern, sind sie grundsätzlich verpflichtet, Mund und Nase
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